Datenschutzerklärung P&I Loga App
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt im Artikel 13 1 fest, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person bestimmte Informationen als „Pflicht“ an diese Person abgegeben werden müssen. Hintergrund ist die sogenannte „informationelle Selbstbestimmung“, die nach dem Volkszählungsurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Grundgesetz heraus entsteht. Die Europäische Union hat sich eine ähnliche Grundlage geschaffen, die EU-Grundrechte Charta. Letztendlich bedeutet dies, dass jede natürliche Person jederzeit wissen muss, was genau mit deren personenbezogenen Daten passiert.
Wer muss diese Information bereitstellen?
Die sogenannte „verantwortliche Stelle“ für die Datenverarbeitung, die also über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. So legt es die Definition im dem Artikel 4 der DS-GVO fest, der Begriffsbestimmungen bietet, unter anderem in der Nummer 7 für „Verantwortlicher“ (im englischsprachigen Original deutlicher als „Controller“ bezeichnet) und u.a. in Nummer 2 für „Verarbeitung“.
Welche Informationen sind bereitzustellen?
Zumindest
- der Name des Verantwortlichen und dessen Kontaktdaten
- die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern einer bestellt wurde
- die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechtsgrundlage der Erlaubnis dafür
- Kategorien von Empfängern, an die diese Daten möglicherweise weitergeleitet werden
- Internationale Empfänger dieser Daten, falls die Daten den EU-Raum verlassen sollten
- Die Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- Hinweise auf das Bestehen verschiedener Betroffenenrechte (Kapitel III der DS-GVO)
- Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
Sowie weitere Informationen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Verarbeitung entstehen können. Die P&I Personal & Informatik AG (P&I) ist Hersteller der P&I Loga App. Allerdings ist die P&I nicht der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer Daten. Das ist diejenige Stelle, die die Anwendungen der P&I einsetzt, also in der Regel Ihr Arbeitgeber. Dabei werden die personenbezogenen Daten üblicherweise im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens oder spätestens mit der Vereinbarung eines Arbeits- oder ähnlichen Vertrages. In diesem Zusammenhang müssten Sie also in der Regel mit den notwendigen Informationen von dem Verantwortlichen versorgt werden. Erst wenn Ihre personenbezogenen und sonstigen Daten in den Lösungen, die von der P&I hergestellt wurden, vorhanden sind, kann – nach einigen Zwischenschritten – die Nutzung der P&I Loga App möglich gemacht werden. Gleichzeitig gelten auch bei der Nutzung der App die für Ihren systeminternen „Benutzer“ eingestellten Berechtigungen. Diese App ist also eine zusätzliche Möglichkeit des Zugriffs auf Daten, auch zur Eingabe bzw. Veränderung vorhandener Daten. Das Betriebssystem Ihres Mobilgerätes (iOS, Android) fragt möglicherweise nach bestimmten Berechtigungen. Diese sind für die Nutzung der App als solches nicht zwingend notwendig, können jedoch zusätzliche Funktionsumfänge möglich machen. So ist z.B. der Zugriff auf das Mikrofon zu ermöglichen, wenn Sie die App per Sprachsteuerung bedienen wollen. Möchten Sie auch Bilder, Texte (Dokumente) über die App hochladen, benötigt das Mobilgerät entsprechende Erlaubnisse zum Zugriff auf dessen internen Speicher, usw. Sie können die einmal vergebenen Rechte jederzeit über die App-Einstellungen Ihres Mobilgeräte- Betriebssystems anpassen. Unabhängig von der App selbst. Wenn Sie also von dem Verantwortlichen die benötigten Informationen erhalten, gelten diese für die Verarbeitung als solche, nicht für das Mittel, mit dem Sie oder andere auf die Daten zugreifen oder Daten erfassen. Diese Information müssen Sie in jedem Fall erhalten, unabhängig davon, ob die App genutzt wird oder nicht. Mit einer Ausnahme:
Geo-Daten
Sie können in Ihrem Mobilgerät der App erlauben, Geo-Daten (aktuelle Aufenthalts-Position) zu erfassen. Wozu werden diese dann genutzt? Intern und nur auf dem eigenen Mobilgerät können diese Daten genutzt werden, um z.B. Erinnerungsfunktionen mit dem Standort zu verknüpfen. So werden Sie dann jedes Mal beim Betreten oder Verlassen der Firma, des Büros oder des Geschäftsbereichs erinnert, eine Kommt- bzw. Geht- Buchung in der Zeitwirtschaft zu tätigen. Sehr praktisch. Es könnte aber auch sein, dass der Verantwortliche bestimmte Funktionalitäten in den Loga- Anwendungen zur Geo-Lokation (genaue Position) bzw. zum Geo-Fencing (Einschränkung auf ein festgelegtes Gebiet, eine Fläche) eingeschaltet hat. Diese benötigen dann die Geo-Daten (Koordinaten) Ihres Mobilgerätes zur Verarbeitung. In diesem Fall muss der Verantwortliche Ihnen die Informationen nach Artikel 13 DS-GVO bereitstellen, die dafür notwendig sind, dass Sie erfahren, was mit Ihren personenbezogenen Daten geschieht. Unabhängig davon haben Sie dennoch die Möglichkeit, in den App-Einstellungen des Mobilgerätes die Ermittlung von Geo-Daten abzuschalten, somit werden diese Daten dann nicht zur Verarbeitung an den Verantwortlichen übertragen, Sie verlieren dadurch jedoch mögliche Funktionen. Für weitergehende Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den für die Verarbeitung Verantwortlichen (Ihr Arbeitgeber?) bzw. dessen Datenschutzbeauftragten, sofern ein solcher bestellt wurde.
1 Wenn in diesem Text von Artikel 13 DS-GVO gesprochen wird, ist zugleich auch der Artikel 14 gemeint, der in der Praxis des Einsatzes von Anwendungen der P&I jedoch deutlich seltener zum Einsatz kommt und nahezu identisch dem Artikel 13 ist.